Partnerbedingungen
Fassung 2026-11-07-entwurf
Entwurf
Diese Fassung wird vor dem Start von Anwalt und Steuerberater geprüft. Offene Punkte sind im Text markiert.
1. Parteien und Geltung
- Diese Bedingungen gelten zwischen der WETRACE LTD, Spyrou Kyprianou 32, 4th Floor, Office B3, 1075 Nicosia, Zypern („WETRACE“) und dem zugelassenen Unternehmen („Partner“).
- Der Partner handelt als Unternehmer. Er wird nicht als Vertreter, Arbeitnehmer oder Handelsvertreter von WETRACE tätig.
- Maßgeblich ist die Fassung, die der Partner im Partner-Bereich angenommen hat. Änderungen kündigt WETRACE mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an.
2. Zulassung
- Partner wird, wer sich bewirbt und von WETRACE freigegeben wird. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
- Kunden von WETRACE dürfen Partner werden. Ihr eigenes Unternehmen zählt nie als Empfehlung.
- Aktiv wird der Partner mit vollständigem Profil: angenommene Bedingungen, Anschrift, Steuerangabe und Bankverbindung. Kontoinhaber muss der Partner selbst sein.
- WETRACE prüft Firmendaten und gleicht den Partner mit Sanktionslisten ab. Ohne bestandene Prüfung erfolgt keine Auszahlung.
3. Zuordnung von Kunden
- Belege für einen Partnerbezug, vom stärksten zum schwächsten: Anfrage über das Formular der Partnerseite; Partner-Code im Feld „Empfohlen von“; Shortlink-Klick, wenn im selben Besuch eine Anfrage folgt; wiederkehrender Besucher mit Analyse-Einwilligung, höchstens 90 Tage nach dem Besuch der Partnerseite.
- Ein Klick allein begründet keinen Anspruch. Es zählt die Anfrage mit Partnerbezug. Der erste gültige Partnerbezug gewinnt. Zwischen Anfrage und Vertragsstart liegen höchstens 180 Tage.
- Fest wird die Zuordnung beim Vertragsstart des Kunden durch WETRACE. Der Kunde wird dazu nicht befragt. Eine feste Zuordnung ändert sich nur mit dokumentierter Begründung.
- Ausgeschlossen sind: Bestandskunden und Kunden der letzten 12 Monate; Kontakte, mit denen WETRACE in den letzten 90 Tagen nachweislich im Gespräch war; Eigenempfehlungen (Partnerfirma, verbundene Unternehmen, gleiche Domain, USt-ID oder IBAN); Buchungen einer Agentur auf eigene Rechnung; Rückvergütungen an Kunden; gegenseitige Empfehlungen zwischen Partnern.
4. Provision und Stufen
- Provision gibt es nur auf eingegangenes Geld eines fest zugeordneten Kunden. Basis ist die Netto-Plangebühr nach Rabatt, ohne Umsatzsteuer. Einrichtung, Beratung, Dedicated Server, Budget-Aufladungen, Mahngebühren und aus Guthaben beglichene Beträge zählen nicht.
- Silber: 10 % auf die Kunden 1 bis 14. Gold: 20 % auf jeden Kunden ab Nummer 15, sobald am Monatsletzten mindestens 15 aktive Kunden bestehen; die ersten 14 bleiben bei 10 %. Platin: 30 % auf alle Kunden, nur mit gültiger Platin-Vereinbarung am Monatsletzten.
- Die Reihenfolge richtet sich nach dem Vertragsstart. Fällt ein früherer Kunde weg, rücken die folgenden auf. Die Stufe wird für jeden Monat neu berechnet und danach eingefroren.
- Ein Kunde ist aktiv, wenn er fest zugeordnet ist, sein Vertrag am Monatsletzten läuft, er mindestens zwei Monatsrechnungen bezahlt hat und keine seiner Rechnungen mehr als 30 Tage überfällig ist. Ein Kunde ist eine Rechtseinheit; mehrere Workspaces zählen einmal.
- Bei Jahreszahlung zählt je Leistungsmonat ein Zwölftel zum Satz dieses Monats.
- Provision läuft, solange der Kunde zahlt und der Partnervertrag besteht. Ohne bezahlten Zeitraum ruht die Zuordnung; kommt der Kunde innerhalb von 12 Monaten zurück, lebt sie wieder auf.
5. Abrechnung und Auszahlung
- Bei Zahlungseingang wird die Provision vorgemerkt und nach 30 Tagen bestätigt, bei SEPA-Lastschrift nach 60 Tagen.
- WETRACE schließt jeden Monat ab. Die Freigabe erfolgt immer durch zwei Personen. Freigegeben werden Beträge ab 100 €; kleinere Beträge werden vorgetragen.
- Der Partner stellt bis zum 10. des Folgemonats eine Rechnung über den freigegebenen Betrag und lädt sie im Partner-Bereich hoch. Eine vorausgefüllte Vorlage steht dort bereit. WETRACE zahlt am 15. Spätere Rechnungen gehen in den nächsten Zahllauf.
- Erstattungen, Gutschriften und Rückbuchungen mindern die Provision anteilig, auch für bereits ausgezahlte Monate. Die Gegenbuchung wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Ein negativer Saldo ist nach drei Monaten fällig.
- Nach einer Änderung der Bankverbindung sind Auszahlungen 14 Tage gesperrt.
- Steuern auf die Provision trägt der Partner. Innerhalb der EU gilt außerhalb Zyperns die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
6. Werbung
- Der Partner bietet in Suchanzeigen nicht auf die Marke WETRACE oder Varianten davon, verschickt keine Werbemails ohne Einwilligung und kennzeichnet Empfehlungen als Werbung.
- Keine irreführenden Aussagen, keine Gutschein- oder Rabattseiten, keine Versprechen, die WETRACE nicht gegeben hat.
- Texte für die Partnerseite gehen durch die Moderation von WETRACE. Die Seite zeigt nur geprüften Text, nie Skripte oder HTML des Partners.
7. Daten
- Der Partner sieht seine Kunden nur pseudonym, etwa mit Kundennummer, Tarif und Startmonat. Interessenten erscheinen nie mit Namen.
- Shortlinks zählen Klicks ohne Cookie. Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen.
8. Laufzeit und Ende
- Die Partnerschaft läuft unbefristet. Beide Seiten können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen (Entwurf, Frist offen). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Mit dem Ende der Partnerschaft endet die Provision, gleich aus welchem Grund und von welcher Seite gekündigt wurde. Bis dahin entstandene Ansprüche werden abgerechnet.
- Bei Verkauf oder Umstrukturierung kann WETRACE die künftige Provision mit drei Monaten Ankündigung ablösen. Die Ablöse beträgt das Zwölffache der durchschnittlichen Monatsprovision der letzten 12 Monate.
- Bei Verdacht auf Verstoß kann WETRACE den Partner einschränken: keine neuen Links, Partnerseite offline. Statistik und Abrechnungen bleiben sichtbar.
9. Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand werden vor dem Start festgelegt (Entwurf, offen).
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.